Tschechischer Staat unterstützt Landwirte bei Absicherung gegen Schäden durch Klimawandel

Was in Bayern erst diskutiert wird, ist in der Tschechischen Republik – wie in zahlreichen anderen Ländern – bereits geltendes Recht: Der Tschechische Staat bietet den Landwirten eine finanzielle Unterstützung bei den Kosten für eine Versicherung gegen Schäden durch die Folgen des sich abzeichnenden Klimawandels.

Zuständig für die Antragsannahme und -bearbeitung ist die staatliche Agentur PGRLF, über die auch andere landwirtschaftliche Förderprogramme laufen. Antragsberechtigt sind im wesentlichen Landwirte, die im tschechischen Verzeichnis der Landwirte eingetragen sind und ihre Tätigkeit im Vollerwerb ausüben. Die Nationalität spielt hierbe keine Rolle, so dass auch deutschen Landwirten, die in der Tschechischen Republik tätig sind, ein Anspruch auf diese Leistungen zusteht.

Die Förderung wird gewährt für Versicherungen gegen landwirtschaftliche Schäden durch Unwetter, Hagel, Frost, Schädlingsbefall, aber auch durch Trockenheit und Hitze.

Die PGRLF übernimmt bei bestimmten Früchten, z.B. Zuckerrüben, aber auch Kartoffeln, ca. 50 %, bei anderen Früchten im Durchschnitt 40 % der jährlichen Kosten eines Betriebes für die betreffenden landwirtschaftlichen Elementarversicherungen.

Die tschechische Versicherungswirtschaft hat hierauf bereits reagiert und bietet, z.T. in Kooperation mit den tschechischen Agrarverbänden, spezielle Angebote für Versicherungen gegen Schäden durch Trockenheit, Hitze usw. an.

Gerade für Landwirte in besonders von Trockenheit geplagten Regionen, wie z.B. dem Saazer Becken, sind solche Versicherungen durch die staatliche Unterstützung eine attraktive Ergänzung zur Risikoabsicherung.

Aufgrund der hohen Nachfrage nimmt die PGRLF für 2019 keine Anträge mehr an, ab dem 1.1.2020 wird aber mit einem neuen, bereits 7. Programm gerechnet.