Deutsche Landwirte müssen sich in der Tschechischen Republik auf neue Vorschriften zum Schutz vor Bodenerosion einstellen

Mit Wirkung zum 1.1.2019 hat der tschechische Gesetzgeber die Vorschriften zum Schutz vor Bodenerosion verschärft.

Alle landwirtschaftlichen Flächen wurden landesweit in drei Erosions-Stufen eingeteilt: Stark-, mittelstark- und nicht erosionsgefährdet. Die genaue Kategorie der selbst bewirtschafteten Flächen kann online über das Portal LPIS abgefragt werden.

Für die Bewirtschaftung stark (in LPIS rot markiert) und mittelstark (in LPIS gelb) erosionsgefährdeter Flächen ergeben sich Einschränkungen, v.a. darf dieselbe Frucht nur auf einer zusammenhängenden Fläche von max. 30 ha angebaut werden.

Soll ein sog. Bodenblock auf mehr als 30 ha mit derselben Frucht bestellt werden, hat der Landwirt Teilflächen von max. 30 ha zu bilden, die entweder durch einen mindestens 22 m breiten Streifen voneinander getrennt werden, auf dem Futterpflanzen wie Klee oder aber Erbsen, Senf o.a. anzubauen sind.

Alternativ können die max. 30 ha großen Teilflächen auch mit einem 110 m breiten Schutzstreifen voneinander getrennt werden, auf den dann eine beliebige andere Frucht gesät werden darf, z.B. 60 ha Mais in der Mitte getrennt durch 110 m Raps.

Schließlich besteht noch die Möglichkeit, beim SZIF einen sog. Biogürtel zu beantragen, hierbei hat dann ein bestimmter Streifen rund um das Feld freizubleiben, auf dem Kleegras o.a. anzubauen sind.

Die Tschechische Republik möchte so große Monokulturen eindämmen. Für dort tätige Landwirte ergibt sich daraus das Erfordernis, sich genau über die Einteilung der zu bewirtschaftenden Flächen zu informieren.